Statt Kredit: Nutzen Sie Ihr Vermögen durch einen Teilverkauf Ihrer Immobilie!

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nur 3,5 % Nutzungsentgelt

Bei uns zahlen Sie für die weitere Nutzung des an uns verkauften Anteils an Ihrer Immobilie nur 3,5 % des Verkaufspreises!

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Auszahlung nach sechs Wochen

Bei uns erhalten Sie Ihre Auszahlung meist schon innerhalb von sechs Wochen nach Beginn des Verkaufsprozesses.

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Fragen & Antworten

Fragen zum Nießbrauch

Welche Rechte habe ich nach Teilverkauf meiner Immobilie?

Auch nachdem Sie einen Teil Ihrer Immobilie an uns verkauft haben, bleiben Sie Herr über die Gesamtimmobilie und behalten ein lebenslanges Wohnrecht. Sie können die gesamte Immobilie wie bisher nutzen.

Dies wird durch ein sogenanntes Nießbrauchrecht sichergestellt. Da das Nießbrauchrecht weitreichende Rechte an einer Immobilie gewährt, muss es ins Grundbuch eingetragen werden.

Die verkaufen aber bleiben GmbH lässt Ihr Nießbrauchrecht stets an erster Stelle, auch „erster Rang“ genannt, im Grundbuch eintragen.

Der große Vorteil an dem Ihnen von der verkaufen aber bleiben GmbH eingeräumten Nießbrauchrecht ist, dass dieses für Ihre gesamte Immobilie und nicht etwa nur für den an uns verkauften Teil eingeräumt wird.

Einerseits steht Ihnen dann ein umfassendes Nutzungsrecht an Ihrer Immobilie zu: Sie können sie weiterhin für sich selbst benutzen, beispielsweise als festen Wohnsitz, aber auch eine Nutzung als Ferienimmobilie ist denkbar.

Andererseits sind Sie auch berechtigt, die Nutzungen der Sache zu ziehen. Das bedeutet, dass Sie Vorteile, die die Immobilie mit sich bringt, für sich wirtschaftlich nutzen können. Die häufigste Art der Nutzungsziehung ist die Vermietung der Immobilie, deren Mieteinnahmen dann vollumfänglich Ihnen zustehen.

Wie lange kann ich die Immobilie nach dem Teilverkauf nutzen?

Das Nießbrauchrecht ist zeitlich unbefristet, und erlischt automatisch erst mit dem Tod oder durch Verzicht Ihrerseits (etwa, wenn die Gesamtimmobilie verkauft werden soll). Lediglich wenn Sie das Nutzungsentgelt dauerhaft nicht vereinbarungsgemäß entrichten oder gegen andere wesentliche vertraglichen Verpflichtungen verstoßen, kann der Nießbrauch unsererseits aufgekündigt werden.

Was passiert mit meinen Rechten, wenn die verkaufen aber bleiben GmbH insolvent ist oder den Geschäftsbetrieb einstellt?

Eine wesentliche Eigenschaft des dem Ihnen von der verkaufen aber bleiben GmbH eingeräumten Nießbrauchrecht ist, dass dieses völlig unabhängig von der wirtschaftlichen Lage der verkaufen aber bleiben GmbH besteht: Sobald es im Grundbuch eingetragen ist, sichert dieser Eintrag das Bestehen des Nießbrauchrechtes ab. Hierauf hat eine Insolvenz oder eine Einstellung des Geschäftsbetriebes der verkaufen aber bleiben GmbH absolut keinen Einfluss. Selbst für den Fall, dass das Eigentum an dem verkauften Anteil auf einen Dritten übergeht, beeinflusst das nicht ihr Nießbrauchrecht.

Welche Pflichten sind für mich mit dem Nießbrauchrecht verbunden?

Durch das Nießbrauchrecht kommen keine wirklich neuen Pflichten auf Sie zu: Sie müssen, wie auch schon vor Einräumung des Nießbrauchs, die Immobilie in einem guten Zustand erhalten sowie die gewöhnlichen öffentlichen und privaten Lasten der Immobilie tragen.

Außerdem erwächst durch das Nießbrauchrecht eine Versicherungspflicht des Nießbrauchers, in aller Regel werden Sie die notwendigen Versicherungen jedoch ohnehin schon abgeschlossen haben.

Haben Sie weitere Fragen zu Ihren Rechten nach dem Teilverkauf?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Fragen zum Nutzungsentgelt

Ist das Nutzungsentgelt nicht das gleiche wie eine Miete?

Nein, das Nutzungsentgelt ist keine Miete und Sie werden durch den Teilverkauf auch nicht zu einem Mieter sondern bleiben ein Eigentümer.

Ein Mieter darf beispielsweise viele Veränderungen am Mietobjekt ohne Zustimmung des Vermieters nicht vornehmen, was Sie wie bisher dürfen. Auch muss ein Mieter es hinnehmen, wenn der Vermieter die Immobilie nach dessen Wünschen verändert, in Ihrer Immobilie behalten aber Sie die Entscheidungshoheit.

Anders als ein Mieter, bleiben Sie aber zuständig für die Instandhaltung der Immobilie, die Versicherung, etc.

Bleibt das Nutzungsentgelt immer gleich, bis ich aus der Immobilie ausziehe?

Das Nutzungsentgelt wird bei Vertragsschluss festgelegt und bleibt für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr unverändert. Nach Ablauf eines Jahres wird das Nutzungsentgelt neu ermittelt und gegebenenfalls an die Entwicklung des Marktzinses angepasst. Auf Wunsch können Sie auch eine längere Dauer vereinbaren, in der das Nutzungsentgelt nicht steigt, in diesem Falle wird ein geringfügig höheres Nutzungsentgelt festgelegt.

Was ist, wenn ich das Nutzungsentgelt nicht zahlen kann? Muss ich dann ausziehen?

Die Zahlung des Nutzungsentgeltes ist eine vertraglich vereinbarte Pflicht, der Sie grundsätzlich nachkommen müssen, wenn die Zahlungen über einen längeren Zeitraum ausbleiben, kann das Nießbrauchrecht im schlimmsten Fall gekündigt werden. Sollte es sich abzeichnen, dass Ihnen die Zahlung nicht möglich ist, kontaktieren Sie uns frühzeitig, wir finden in aller Regel eine Lösung, bei der Sie dennoch in Ihrer Immobilie bleiben können.

Haben Sie weitere Fragen zum Nutzungsentgelt?

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Fragen zum Gesamtverkauf

Wieso zahle ich das Durchführungsentgelt beim Gesamtverkauf auch auf den Anteil, der schon der verkaufen aber bleiben GmbH gehörte?

Die verkaufen aber bleiben GmbH übernimmt den Verkauf der gesamten Immobilie und kümmert sich um alles Erforderliche, damit Sie den bestmöglichen Preis für Ihre Immobilie erhalten. Zwar haben Sie zuvor bereits einen Teil der Immobilie an die verkaufen aber bleiben GmbH verkauft, hierfür wurden Ihnen aber keinerlei Gebühren berechnet und Sie hatten keinen Verkaufsaufwand, in Rechnung gestellt werden Ihnen beim Gesamtverkauf neben dem Durchführungsentgelt lediglich die tatsächlichen externen Kosten des Teilverkaufs, sämtlichen Aufwand für Anzeigenschaltung, die Beantwortung von Fragen möglicher Kaufinteressenten und Besichtigungen übernehmen wir. Das Durchführungsentgelt wird daher aus dem Gesamtverkaufspreis ermittelt. Dass ein Teil der Immobilie zwischendurch an uns verkauft wurde, spielt daher keine Rolle.

Kann ich sicher sein, dass die verkaufen aber bleiben GmbH meine Immobilie nicht zu günstig verkauft?

Bei Gesamtverkauf Ihrer Immobilie wird ein Wertgutachten durch einen neutralen Sachverständigen erstellt. Die verkaufen aber bleiben GmbH verpflichtet sich für neun Monate, die Immobilie nicht unter dem Gutachtenwert zu verkaufen. Sollte ein Verkauf zum Gutachtenwert in diesem Zeitraum nicht gelingen, sinkt der Mindestverkaufspreis vierteljährlich um 10 % des Gutachtenwertes.

In der Regel gelingt es unseren erfahrenen Immobilienkaufleuten aber, die Immobilie in kurzer Zeit zu einem deutlich höheren Preis zu verkaufen. Hiervon profitieren dann nicht nur wir sondern natürlich auch Sie!

Ich bin unsicher, ob ich den verkauften Anteil nicht in einigen Jahren doch zurück kaufen möchte. Geht das?

Unser Geschäftsmodell basiert unter anderem darauf, dass wir durch unsere langjährige Erfahrung und Expertise am Markt einen hohen Verkaufspreis für die Immobilie erzielen, wovon dann Sie und auch wir profitieren. Es ist daher grundsätzlich vorgesehen, dass es zum Gesamtverkauf kommt, wenn Sie die Immobilie nicht mehr selbst nutzen möchten.

Natürlich können wir es aber verstehen, wenn Sie sich nicht unwiderruflich von Ihrem Eigenheim trennen möchten. Sofern eine Rückkaufsmöglichkeit gewünscht ist, nehmen wir selbstverständlich auch eine an Ihre individuelle Lebenssituation angepasste Option in unsere Vereinbarung auf. Gleiches gilt, wenn eine Kaufoption für Ihre Erben gewünscht ist.

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Fragen zur Wertermittlung

Wie wird der Kaufpreis für den verkauften Anteil meiner Immobilie bestimmt?

Der Kaufpreis entspricht dem anteiligen Wert des durch uns oder einen Dritten festgestellten Wert Ihrer Immobilie zum Ankaufszeitpunkt. Je nach Art der Immobilie ist gegebenenfalls ein externes Wertgutachten erforderlich. Wenn wir beispielsweise 50 % Ihrer Immobilie kaufen und der Wert der gesamten Immobilie laut Wertermittlung bei 400.000 € liegt, erhalten Sie von uns 200.000 € für die Hälfte Ihrer Immobilie.

Wer bestimmt den Gutachter und woher weiß ich, dass er ein neutrales Gutachten erstellt?

Als Gutachter werden nur nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Gutachter akzeptiert. So ist sichergestellt, dass die Wertermittlung fachlich einwandfrei ist und der Marktwert der Immobilie korrekt ermittelt wird.
Grundsätzlich schlagen wir Ihnen einen Gutachter vor, es ist aber auch möglich, dass Sie einen Gutachter vorschlagen. Sollten Sie bereits ein Wertgutachten haben, welches in den letzten fünf Jahren erstellt wurde, so ist es gegebenenfalls möglich, dass wir ein Angebot auf Basis dieses Gutachtens machen, sprechen Sie uns hierzu gerne an.

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